"> "> Probus Soft - Impressum -Futterverwaltung, Objektverwaltung, Flugzeugcharter, Feuerwehrverwaltung, FacilityManager, VIGILES, ForageManager, PilotManager

IMPRESSUM


FIRMENDATEN

Firmenbezeichnui ng

Probus Soft - Richter eK
Nordstr. 39
99089 Erfurt

Geschäftsführer

Steffen Richter

Gegründet

2001

Amtesgericht

Erfurt

Handelregister

HRA 2420

Finanzamt

Erfurt

Ust-ID

11 151161 28605 5701 43

Telefon

+49[0] 361 380 90 54

 

 

Haftung / Urheberrecht / Datenschutz / Lizenzvereinbarung

Inhalt dises Internetauftritts
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Zur Verfügung gestellte Software-Download's
Wir übernehmen keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionsfähigkeit oder Fehlerlosigkeit der zur Verfügung gestellten Download's. Dies gilt insbesondere für mittelbare oder unmittelbare Schäden an Maschinen und Ausrüstungen oder Systemausfällen, deren Folgeschäden, Ausfallzeiten, entgangenen Gewinn oder Datenverlust.

Zur Verfügung gestellte Software-Datenträger
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Urheberrecht
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Urheberrechte Dritter
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   * Microsoft ist ein geschützter Name der Firma Microsoft Coorporation
         o Windows 95 ist ein eingetragenes Warenzeichen der Firma Microsoft
         o Windows 98/98SE ist ein eingetragenes Warenzeichen der Firma Microsoft
         o Windows ME ist ein eingetragenes Warenzeichen der Firma Microsoft
         o Windows NT ist ein eingetragenes Warenzeichen der Firma Microsoft
         o Windows 2000 ist ein eingetragenes Warenzeichen der Firma Microsoft
         o Windows XP Home/XP Pro ist ein eingetr, Warenzeichen der Firma Microsoft
         o Windows 2003 ist ein eingetragenes Warenzeichen der Firma Microsoft
   * Extended Systems ist ein geschützter Name der Firma Extended Systems GmbH
         o ADS - Advantage Database System Warenz. der Firma Extended Systems

Datenschutz
Wir behandeln Ihre persönlichen Daten selbstverständlich vertraulich und reichen diese nicht an Dritte weiter, können jedoch nicht für den Schutz während der Datenübermittlung garantieren. Daher übernehmen wir keine Haftung dafür, dass Ihre persönlichen Angaben unter Umständen Dritten zur Kenntnis gelangen.

Lizenzbedingungen
Nachfolgende Lizenzbedingungen gelten für zur Verfügung gestellte Download's und/oder Datenträger und die darin enthaltenen Daten und Programme.

VEREINBARUNG ÜBER EINE ENDBENUTZER-LIZENZ

WICHTIG - BITTE AUFMERKSAM LESEN.

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung zu FaMuto ist ein rechtsgültiger VERTRAG zwischen Ihnen und Probus Soft - Richter KG.
Für das obengenannte Softwareprodukt, zu dem die Computersoftware und gegebenenfalls zugehörige Medien, Printmedien sowie
die Online-Dokumentation bzw. Dokumentation in elektronischer Form zählen (nachfolgend "SOFTWAREPRODUKT" genannt).
Indem Sie das SOFTWAREPRODUKT installieren, kopieren oder auf andere Weise verwenden, erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden.
Wenn Sie mit den Bestimmungen dieses Vertrages nicht einverstanden sind, dürfen Sie das SOFTWAREPRODUKT NICHT installieren oder verwenden.

SOFTWAREPRODUKT-LIZENZ

Das SOFTWAREPRODUKT ist durch internationale Gesetze und Abkommen zum Urheberrecht sowie sonstige Gesetze und Verträge zum Schutz geistigen Eigentums geschützt.
Für das SOFTWAREPRODUKT wird ein Nutzungsrecht (Lizenz) erteilt; Sie erhalten kein Eigentumsrecht am Produkt.

   1.
     LIZENZEINRÄUMUNG. Diese Lizenzvereinbarung räumt Ihnen als dem Endbenutzer der Computersoftware die folgenden Rechte ein:
         1. Softwareanwendung. Das SOFTWAREPRODUKT darf nur von Ihnen verwendet werden.
   2. WEITERE RECHTE UND BESCHRÄNKUNGEN.
         1.
           Das SOFTWAREPRODUKT wird als Gesamtprodukt lizenziert.
         2.
           Vermietung. Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht an Dritte vermieten, verleasen oder verleihen.
         3.
           Übertragung der Software. Sie dürfen Ihre gesamten in dem vorliegenden Vertrag festgelegten Rechte dauerhaft übertragen, sofern Sie (a) keine Kopien zurückbehalten, (b) das gesamte SOFTWAREPRODUKT übertragen (einschließlich aller Komponenten, Datenträger, Printmedien, Upgrades, dieser Lizenzvereinbarung und gegebenenfalls des Echtheitszertifikats) und (c) der Empfänger ausnahmslos alle Bestimmungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung akzeptiert. Falls es sich bei dem SOFTWAREPRODUKT um ein Upgrade handelt, muß die Übertragung alle früheren Versionen des SOFTWAREPRODUKTS sowie alle Ihrer eventuellen Rechte daran einschließen
         4.
           Support-Dienstleistungen. Falls dieses SOFTWAREPRODUKT als Teil eines "Pakets" mit den Produkten anderer Software- oder Hardwarehersteller erworben wurde,
           hat sich der Endbenutzer zur Einholung von Support-Leistungen zunächst an diesen Hersteller zu wenden. Anderenfalls erbringt gegebenenfalls Probus Soft - Richter KG Dienstleistungen in bezug auf das SOFTWAREPRODUKT (nachfolgend "Support-Leistungen" genannt). Technische Informationen, die Sie Probus Soft - Richter KG im Zusammenhang mit den Support-Leistungen liefern, können von Probus Soft - Richter KG für eigene geschäftliche Ziele, einschließlich Updates und Entwicklung, verwendet werden.
   3. COPYRIGHT UND WARENZEICHEN.
         1.
           Alle Rechte an Warenzeichen, Eigentums- und Urheberrechte an und im Zusammenhang mit dem SOFTWAREPRODUKT, den begleitenden Printmedien sowie allen Kopien des SOFTWAREPRODUKTS liegen bei PRobus Soft - Richter KG. Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheber- und Warenzeichenrecht sowie internationale Abkommen geschützt. Für die Aufbewahrung des SOFTWAREPRODUKTS gelten die für urheberrechtlich geschützte Materialien üblichen Bestimmungen, und Sie dürfen keine das SOFTWAREPRODUKT begleitenden Printmedien kopieren.
         2.
           Des weiteren dürfen Sie weder Löschungen noch Änderungen an Hinweisen zu Urheberrechten oder Warenzeichen von Probus Soft - Richter KG in den Komponenten des SOFTWAREPRODUKTS vornehmen. Dies gilt auch für, ist jedoch nicht beschränkt auf Hinweise in den physischen und/oder elektronischen Datenträgern oder der Dokumentation, den "Info"-Dialogfeldern oder den Dialogfeldern des Produktes, alle in Runtime-Ressourcen und/oder Web-fähigen oder im Web vorkommenden Hinweise, Code oder andere Ausführungsformen, die im SOFTWAREPRODUKT enthalten oder von diesem dynamisch oder auf andere Weise erstellt werden.
         3. BESCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG
               1.
                 BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Probus Soft - Richter KG gewährleistet, daß (a) das SOFTWAREPRODUKT im wesentlichen gemäß den begleitenden schriftlichen Unterlagen von Probus SOft - Richter KG arbeitet, daß (b) von Probus Soft - Richter KG angebotene Support-Leistungen im wesentlichen den Leistungen entsprechen, die in den entsprechenden mitgelieferten schriftlichen Unterlagen von Probus Soft - Richter KG aufgeführt sind; und daß (c) das Support-Personal von PRobus Soft - Richter KG in wirtschaftlich vertretbarem Maße Bemühungen unternehmen wird, etwaige Probleme mit dem SOFTWAREPRODUKT zu lösen.
               2.
                 RECHTSANSPRÜCHE DES KUNDEN. Die gesamte Haftung von Probus SOft - Richter KG und seiner Zulieferer und Ihr einziger Rechtsanspruch besteht nach Maßgabe von Probus SOft - Richter KG entweder (a) in der Rückerstattung der für das SOFTWAREPRODUKT evtl. entrichteten Lizenzgebühr (darf den empfohlenen Einzelhandelspreis nicht überschreiten) oder b) im Ersatz oder in der Reparatur von Komponenten des SOFTWAREPRODUKTS, die nicht die Beschränkte Gewährleistung von Probus SOft - Richter KG erfüllen und die an Probus SOft - Richter KG mit Kaufnachweis zurückgesendet werden. Diese Beschränkte Gewährleistung ist nichtig, falls das fehlerhafte Funktionieren des SOFTWAREPRODUKTS die Folge von Unfall, Mißbrauch oder unsachgemäßer Verwendung ist. Für ein Ersatz-SOFTWAREPRODUKT gilt eine Gewährleistungsdauer über den verbleibenden Zeitraum der ursprünglichen Gewährleistungsfrist oder dreißig (30) Tage, sofern die Restfrist weniger als dreißig Tage beträgt.
               3.
                 IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG SCHLIESSEN Probus SOft - Richter KG UND DESSEN ZULIEFERER JEDE GEWÄHRLEISTUNG, SOWOHL AUSDRÜCKLICHE ALS AUCH STILLSCHWEIGENDE, AUS. DER AUSSCHLUSS GILT FÜR ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT DER WAREN ODER DEREN EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, RECHTSMÄNGELHAFTUNG ODER NICHTVERLETZUNG, IST JEDOCH NICHT DARAUF BESCHRÄNKT. DIES GILT SOWOHL FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT, ALS AUCH FÜR ETWAIGE SUPPORT-LEISTUNGEN ODER DAS AUSBLEIBEN SOLCHER LEISTUNGEN. DURCH DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG STEHEN IHNEN BESTIMMTE RECHTE ZU. JE NACH ZUSTÄNDIGEM STAAT/GERICHTSBARKEIT STEHEN IHNEN GEGEBENENFALLS WEITERE RECHTE ZU.
         4.
           HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN. IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN MASSE SCHLIESSEN Probus SOft - Richter KG UND DESSEN ZULIEFERER IN JEDEM FALL DIE HAFTUNG FÜR JEGLICHE DIREKT ODER INDIREKT VERURSACHTE ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER VERLUSTE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART AUS. DIESER AUSSCHLUSS GILT AUCH FÜR, IST JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUS GEWINNVERLUST, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN ODER ANDEREM FINANZIELLEN VERLUST, DIE AUS DER VERWENDUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT DER VERWENDUNG DES SOFTWAREPRODUKTS ODER AUS SUPPORT-LEISTUNGEN ODER EINES AUSBLEIBENS DERSELBEN ENTSTEHEN, SELBST WENN Probus SOft - Richter KG VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDE. IN JEDEM FALL IST DIE GESAMTHAFTUNG VON Probus SOft - Richter KG FÜR ALLE ANSPRÜCHE, DIE AUS DIESER LIZENZVEREINBARUNG ENTSTEHEN, AUF DEN BETRAG BESCHRÄNKT, DEN SIE ALS LIZENZNEHMER FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT BEZAHLT HABEN. FÜR DEN FALL, DASS SIE MIT Probus SOft - Richter KG EINE VEREINBARUNG ÜBER SUPPORT-LEISTUNGEN ABGESCHLOSSEN HABEN, WIRD DIE GESAMTHAFTUNG VON Probus SOft - Richter KG FÜR SUPPORT-LEISTUNGEN DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEREGELT. DA MANCHE STAATEN UND GERICHTSBARKEITEN EINEN AUSSCHLUSS ODER EINE BESCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG NICHT ZULASSEN, FINDET DIE OBENGENANNTE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE IN IHREM FALL KEINE ANWENDUNG.
 

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